Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für die Spezialmittlung über Plakat-verkauft.de
1. Geltungsbereich:
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die über die Seite www.plakat-verkauft.de abgewickelten Verträge zwischen der contrast MEDIA SERVICE für Außenwerbung GmbH (im folgenden Auftragnehmerin genannt) und ihren Vertragspartnern (im folgenden Auftraggeber genannt), soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen werden. Das Angebot richtet sich an Direktkunden oder Agenturen. Eine Auftragsvergabe für oder durch Spezialmittler ist nicht möglich.
2. Vertragliche Leistungen:
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Planung, ggf. die Kreation und Produktion der Plakate, sowie der Einkauf des Plakataushangs im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers durch die Auftragnehmerin an Aushangstellen.
3. Auftragsvergabe:
Der Auftraggeber hat über die Seite www.plakat-verkauft.de die Möglichkeit, einzelne Werbeträger für einen gewünschten Zeitraum, gemäß dem jeweils aktuellen Dekadenterminplan bzw. dem jeweils aktuellen Kalenderwochenplan, zu buchen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber, wenn er nicht selber den Druck des zum Aushang vorgesehenen Werbematerials in Auftrag gibt, die Produktion eines von ihm zu liefernden Plakatmotivs (siehe Reprorichtlinien) oder die Kreation eines Plakatmotivs sowie dessen Produktion beauftragen. Die für die jeweiligen Zeiträume zur Auswahl stehenden Werbeträger werden tagesaktuell angeboten, bereits bekannte fest gebuchte Zeiträume sind jeweils berücksichtigt. Die Auftragnehmerin übernimmt bis zum Zugang der Buchungsbestätigung keine Haftung dafür, dass die Werbeträger für den gewünschten Zeitraum zur Verfügung stehen. Nachdem der Auftragnehmer seine Auswahl getroffen hat, kann er online eine Buchungsanfrage an die Auftragnehmerin senden. Die Anfrage gilt als Angebot. Das Angebot gilt mit dem Mausklick auf den Button "Kostenpflichtig bestellen" als verbindlich abgegeben. Die Auftragnehmerin bucht nach Erhalt des Angebots umgehend die gewünschten Werbeträger und etwaige Zusatzleistungen ein und sendet dem Auftraggeber eine Buchungsbestätigung zu. Mit Zugang der Buchungsbestätigung kommt der Vertrag als Festauftrag zustande. Für Verträge über Dekadenaushänge auf Großplakaten hat die Auftragnehmerin ein Rücktrittsrecht bis 60 Kalendertage vor gebuchtem Dekadenbeginn; für Verträge über Wochenaushänge auf CLP bis 60 Tage vor gebuchtem Wochenbeginn. Die Vertragsdaten werden nach dem Vertragsschluss elektronisch gespeichert und dem Kunden im Buchungsbereich (Kontoverwaltung) jederzeit zugänglich gemacht. Gutscheine können im Rahmen von Sonderaktionen nur einmalig pro Kunde eingelöst werden - auch wenn der Auftraggeber über mehrere Konten verfügt. Die Auftragnehmerin ist nach Durchführung des Auftrages berechtigt, Abbildungen des Plakatmotivs für betriebliche Zwecke zu verwenden. Hierzu zählt insbesondere die Veröffentlichung des Motivs in einem Archiv auf der Webseite. Der Auftraggeber kann beliebig viele Motive pro Auftrag einreichen. Pro Medium (Großfläche/Citylight-Poster) sind die ersten zwei Plakatmotive kostenfrei. Für jedes weitere Motiv je Medium wird eine Druckpauschale berechnet. Wenn der Auftraggeber mehrere Motive beauftragt, jedoch weniger Druckdaten hochlädt, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine Rückzahlung der Motivpauschale.
4. Fälligkeit und Zahlung:
Alle Preise werden zzgl. der jeweils gültigen MwSt. erhoben. Die Zahlungen werden mit Zugang der Auftragsbestätigung sofort fällig. Hiervon abweichende Zahlungskonditionen ergeben sich aus den jeweiligen Rechnungsdokumenten. Bei einem Kauf auf Rechnung oder einer sonstigen Zahlungsart, bei der die Auftragnnehmerin in Vorleistung geht, willigt der Auftraggeber – jederzeit widerruflich - in eine durch die Auftragnehmerin veranlassten Bonitätsprüfung ein (Scoring). Hierzu übermittelt die Auftragnehmerin die eingegebenen Daten des Auftraggebers (z. B. Name, Adresse, Alter oder Bankdaten) an eine Auskunftei. Auf Grundlage dieser Daten wird die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls ermittelt. Bei einem überhöhten Zahlungsausfallrisiko kann die Auftragnehmerin die betreffende Zahlungsart verweigern. Die Bonitätsprüfung erfolgt zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Vermeidung von Zahlungsausfällen (berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Im Falle des Verzuges ist die Forderung mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz und – wenn kein Verbraucher beteiligt ist – 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 I, II i.V.m. § 247 I BGB zu verzinsen. Die Auftragnehmerin ist im Falle des Verzugs berechtigt, noch ausstehende Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, zu deren Vornahme eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosen Verstreichen entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für den Fall, dass es sich bei dem Auftraggeber um einen Werbemittler – beispielsweise eine Werbeagentur – handelt, der die Auftragnehmerin mit Werbemaßnahmen auf Veranlassung eines Kunden beauftragt, tritt dieser seine Forderungen in Höhe der Forderungen der Auftragnehmerin zur Sicherung derselben ab, die diese Abtretung annimmt. Der Auftraggeber ist in diesem Falle zur Einziehung der abgetretenen Forderungen für die Auftragnehmerin berechtigt wenn und soweit er die ordnungsgemäße Weiterleitung der eingezogenen Beträge an die Auftragnehmerin sicherstellt. Kann der Auftraggeber hierfür keine Gewähr bieten, so hat er die Auftragnehmerin hiervon unverzüglich zu unterrichten, damit diese selbst aus abgetretenem Recht vorgehen kann. Die Abtretung erfolgt zur Sicherung sämtlicher – auch künftiger – Forderungen der Auftragnehmerin gegen den Auftraggeber. Sie erlischt erst mit kompletter Ausgleichung aller Forderungen der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist zur Abtretung ihrer Forderungen berechtigt. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die Auftragnehmerin unverzüglich von Pfändungen oder sonstigen Beeinträchtigungen durch Dritte zu unterrichten. Ein Leistungsverweigerungsrecht des Auftraggebers ist – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten nicht, soweit der Gegenanspruch aus demselben Vertrag entstammt. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur zulässig, soweit seine Gegenforderung für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt ist.
5. Datenanlieferung und -beschaffenheit:
Soll die Produktion der Plakate über die Auftragnehmerin unter Verwendung einer Druckvorlage, über die der Auftraggeber verfügt, erfolgen, hat er diese umgehend auf Anforderung der beauftragten Druckerei zur Verfügung zu stellen. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für den rechtzeitigen Zugang und die Brauchbarkeit der Vorlage. Die Auftragnehmerin haftet nicht für fehlende Ersatzplakate. Die Rücksendung nicht verbrauchter Plakate erfolgt nur, wenn der Auftraggeber dies innerhalb von zwei Wochen nach Aushangende ausdrücklich verlangt. Die Kosten für den Rückversand trägt der Auftraggeber. Während dieser Frist nicht zurückgeforderte Plakate gehen entschädigungslos in das Eigentum der Auftragnehmerin über.
5.1. Die Auftragnehmerin ist nach Durchführung des Auftrages berechtigt, das Plakatmotiv für die Ermittlung des „Plakatmotiv des Monats“ einer internen Jury vorzulegen, die aus allen auf Plakat-verkauft.de eingebuchten Motiven die monatlich besten drei Kreationen bestimmt. Diese werden im Anschluss auf Plakat-verkauft.de zur Abstimmung präsentiert. Das hierdurch ermittelte „Plakatmotiv des Monats" wird via Social-Media und Pressebenachrichtigung öffentlich bekannt gegeben. Der Auftraggeber willigt in die Veröffentlichung des Motivs ein und sichert zu, dass das Plakatmotiv frei von diesbezüglichen Rechten Dritter ist.
5.2. Die Auftragsnehmerin ist berechtigt, die von dem Auftraggeber hochgeladenen Plakatmotive auf den offiziellen Social-Media-Plattformen oder auf der Website der Auftragsnehmerin zu veröffentlichen. Des Weiteren können diese für Marketing- oder Sales-Aktionen der Auftragsnehmerin verwendet werden. Der Auftraggeber behält die Eigentumsrechte an den hochgeladenen Inhalten und kann die Zustimmung zur Nutzung jederzeit schriftlich widerrufen.
6. Verzug oder Unmöglichkeit der Auftragsdurchführung:
Aus logistischen Gründen kann die Plakatierung einen Tag früher oder später beginnen bzw. enden. Kompensationsansprüche aus diesem Grund bestehen weder für den Auftragnehmer noch für den Auftraggeber. An der Gesamtlaufzeit der Kampagne ändert dies nichts. Falls die Auftragnehmerin mit der vertraglich vereinbarten Leistung in Verzug gerät, hat der Auftraggeber ihr zur Erfüllung eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf derselben kann er vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm die Durchführbarkeit der Werbemaßnahme nicht mehr möglich oder ihm bis dahin nicht verbindlich zugesagt worden ist. Der Ersatz von Verzugsschaden ist ausgeschlossen. Unvorhergesehene Ereignisse, insbesondere solche höherer Gewalt (z.B. Hochwasser, Unwetter, Streik, etc.) berechtigen die Auftragnehmerin, die Erfüllung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Die vorstehende Regelung gilt auch für Fälle gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen, Verbote oder Auflagen – insbesondere betreffend den Inhalt und die Aufmachung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Werbemittel – und sonstige Umstände, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, soweit die Erbringung der vereinbarten Leistungen hierdurch wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird und zwar unabhängig davon, ob sie bei der Auftragnehmerin oder einem Nachunternehmer eintreten. In diesem Falle steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch oder eine Erstattung bereits geleisteter Zahlungen nicht zu. Der Auftraggeber kann in diesem Falle aber von der Auftragnehmerin eine Erklärung verlangen, ob sie zurücktritt oder innerhalb einer angemessenen Frist erfüllt. Erklärt sich die Auftragnehmerin nicht, so kann der Auftraggeber vom Vertrage zurücktreten. Die Auftragnehmerin wird von der Leistung frei, wenn die Unmöglichkeit der Auftragsdurchführung im gebuchten Zeitraum vom Auftraggeber zu vertreten ist, insbesondere, wenn der Auftraggeber das Plakatmotiv nicht oder nicht fristgerecht zum Druck liefert; der Auftraggeber ist in diesem Fall dennoch verpflichtet, die Zahlung auszuführen. In diesem Fall Ansprüche auf Erstattung bereits gezahlter Beträge bestehen nicht.
7. Gewährleistung:
Mängel in der Auftragsdurchführung sind der Auftragnehmerin unverzüglich, schriftlich und mit einem Foto des Plakates im Einzelnen begründet anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der erbrachten Leistungen unverzüglich nach Beginn der Maßnahme zu prüfen. Eine eventuelle Farbabweichung vom Druckergebnis zu den Bildschirmfarben ist technisch bedingt und kein Mangel. Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen, insbesondere Farbunterschiede zwischen den einzelnen Bögen mehrteiliger Plakate stellen keinen Mangel dar. Der Ausfall einzelner Werbeträger berechtigt den Auftraggeber nicht, die gesamte Werbeaktion zu stornieren. Die Nichtausführung, Unterbrechung oder vorzeitig Beendigung sowie eine Format- oder Stellenreduzierung von Aushängen infolge behördlicher Auflagen oder aus anderen Gründen, die nicht die Auftragnehmerin zu vertreten hat, bleiben vorbehalten. Ersatzansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden. Die Prüfung der Auftragserfüllung obliegt nicht der Auftragnehmerin. Nach Ablauf der Maßnahme können Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Die Haftung der Auftragnehmerin für Mängel an dem ihr vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Material oder Folgeschäden hieraus sind ausgeschlossen. Gewährleistungsverpflichtungen erfüllt die Auftragnehmerin entweder durch Nachholung der Auftragsdurchführung innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Mängelrüge oder – insbesondere im Falle der Unmöglichkeit der Nachholung - durch Gutschrift. Der Unmöglichkeit der Nachholung steht es gleich, wenn der Auftraggeber offensichtlich kein Interesse an der Nachholung der Auftragsdurchführung (z. B. bei zeitlich gebundenen Werbeaktionen) hat oder ihm die Nachholung nicht zumutbar ist. Nachweise hierfür hat der Auftraggeber zu erbringen. Scheitert eine Nachholung oder ist diese z.B. aufgrund nicht vorhandener Kapazitäten nicht im vertraglich vereinbarten Umfang möglich, kann der Auftraggeber die verhältnismäßige Herabsetzung der Vergütung entsprechend des nicht erbrachten Teils der Leistung verlangen. Sonstige Gewährleistungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche wegen positiver Vertragsverletzung oder der Ersatz von Mangelfolgeschäden und entgangener Gewinn neben der Leistung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie ist durch eine gesondert vereinbarte Eigenschaftszusicherung vereinbart worden. Die Gewährleistungsansprüche gegen die Auftragnehmerin sind auf die in Ziffer 2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Tätigkeitsfelder beschränkt. Weitergehende Ansprüche sind gegen die jeweiligen beauftragten Unternehmen zu richten. Die Auftragnehmerin wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten zwischen den Unternehmen vermitteln und eine einvernehmliche Lösung herbeiführen.
8. Haftungsbeschränkung:
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Aufträge ganz oder teilweise wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlich anzuwendenden, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn die Durchführung des Auftrags für die Auftragnehmerin oder beauftragte Dritte unzumutbar ist (z.B. politische, weltanschauliche, oder religiös extreme, diskriminierende, gegen den guten Geschmack oder die guten Sitten verstoßende Werbung) oder wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder den berechtigten Interessen der Standortinhaber zuwiderläuft. Werbung für politische Parteien, religiöse Gruppen und politisch motivierte Organisationen sowie private Zwecke und zum Zwecke der privaten oder politischen Meinungsäußerungen sind in jedem Fall genehmigungspflichtig. Der Nutzer hat bei der Auftragserteilung die Pflicht auf den Inhalt der Werbeplakate in dem Feld „Bemerkungen“ gesondert hinzuweisen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt bei fehlender Genehmigung den Auftrag nicht durchzuführen. Etwaige Zahlungen werden an den Auftraggeber abzüglich bereits entstandener Kosten zurück erstattet. Sollte das Motiv bei der Bestellung fehlen, kann der Auftrag auch nach der Bereitstellung des Druckmotives abgelehnt werden. Im Übrigen ist die Haftung der Parteien – sowie ihrer Erfüllung- und Verrichtungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund auch für unmittelbare und mittelbare Folgeschäden beschränkt sich auf den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Inhalt oder Aufmachung der eingesetzten Werbemittel haftet der Auftraggeber allerdings vollumfänglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt insbesondere für den Fall der Verletzung von Strafgesetzen oder privaten oder gewerblichen Schutzrechten Dritter durch das zur Verfügung gestellte Werbematerial. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von allen Forderungen frei, die aufgrund der Verletzung solcher Schutzrechte oder infolge des Inhalts oder der Aufmachung der Werbemittel von Dritten gegen die Auftragnehmerin erhoben werden und trägt etwaige hiermit verbundene Rechtsverfolgungskosten. Insbesondere stellt der Auftraggeber sicher, dass das zur Verfügung gestellte Werbematerial ohne Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Urheberrechten oder Markenschutzrechten bzw. unter Einholung der erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen Dritter erstellt worden ist und stellt die Auftragnehmerin von allen aus dieser Verpflichtung resultierenden Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber bleibt in jedem Fall zur Entrichtung der vollständigen Vergütung verpflichtet.
9. Gerichtsstand und Rechtswahl:
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie Erfüllungsort ist Koblenz. Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt auch im Rechtsverkehr mit ausländischen Unternehmen ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechtes.
10. Salvatorische Klausel:
Sollten die vorstehenden Bestimmungen teilweise unwirksam sein oder unbeabsichtigte Regelungslücken aufweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle etwa unwirksamer Bestimmungen tritt dann die jeweilige gesetzliche Regelung, die nach dem Parteiwillen dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Herausgeber dieser Geschäftsbedingungen ist die Auftragnehmerin mit Sitz in Koblenz.